Durch die vorausgehende Erfassung des Realisierungsstandes und der Behandlung von Mehrungen/Minderungen liegen die wesentlichen Daten aus dem LV für die Erzeugung der Dokumente vor.
Es müssen jetzt lediglich noch die Zahlungsfreigaben konfiguriert werden:
Abzüge
Einbehalte
Berücksichtigung der MwSt., sowie
Abzug der bisherigen Zahlungen
ergeben den konkreten Abschlag.
Für öffentliche Bauherren können sämtliche Summen ab der LV-Ebene brutto geführt werden.