DIN 276, Stufe 1
Die Stufe 1 ist gem. DIN 276 als Bruttosummenaufstellung definiert. Die Gesamtkosten müssen mit der auch zur Verfügung stehenden Gesamtsumme der LV-Summen identisch sein.
Die Stufe 1 ist gem. DIN 276 als Bruttosummenaufstellung definiert.
Die Gesamtkosten müssen mit der auch zur Verfügung stehenden Gesamtsumme der LV-Summen identisch sein.